Lebenslagen: Gemeinde Böbingen

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Böbingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Banner
Banner
Banner
Banner
Lebenslagen

Hauptbereich

Weibliche Genitalverstümmelung

Genitalverstümmelung ("Female Genital Mutilation_Cutting" - FGM_C) ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Notwendigkeit teilweise oder vollständig entfernt werden.

Solche Eingriffe werden vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter ausgeführt, in den meisten Fällen vor Beginn oder während der Pubertät. Eine Genitalverstümmelung kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle Formen dieser Praktik können schwere psychische, physische und soziale Folgen haben und sogar zum Tod führen.

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen und gilt seit 1995 auch international als Menschenrechtsverletzung.

Folgen der Genitalverstümmelung

Die Geschlechtsteile werden meist unter unhygienischen Bedingungen von Beschneiderinnen ohne medizinische Ausbildung, ohne Betäubung und gegen den Willen des Opfers beschnitten. Die körperlichen und seelischen Folgen sind vielfältig und belasten das Opfer ein Leben lang. Zu den Folgen zählen beispielsweise:

  • chronische Entzündungen und Schmerzen
  • Verletzung benachbarter Organe
  • Probleme bei Geburten, Menstruation und Sexualität
  • schwere Schädigungen Neugeborener
  • erhöhtes Risiko für HIV und andere Infektionen
  • schwerer Schock und lebenslange posttraumatische Belastungsstörungen
  • Tod durch Verbluten oder Infektionen

Rechtslage in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist die genitale Verstümmelung bei Mädchen und Frauen strafbar. Das gilt auch für den Versuch.

Hat die Frau oder das Mädchen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist die Verstümmelung auch dann strafbar, wenn sie im Ausland durchgeführt wird. In den meisten Fällen von Genitalverstümmelungen ist die Familie des Opfers für die Tat mitverantwortlich. Daher ist es für die meist minderjährigen Opfer besonders schwierig, Strafanzeige zu erstatten. Hier lebende Mädchen und Frauen sind oft gefährdet, im Ausland verstümmelt zu werden.

Achtung: Genitalverstümmelung ist immer ein illegaler Eingriff, auch wenn er auf Wunsch des Opfers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen ausgeführt wird!

Die Bundesregierung hat einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung herausgegeben und in diesem festgeschrieben, dass weibliche Genitalverstümmelung eine schwere Menschenrechtsverletzung ist. Der Schutzbrief informiert über die Strafbarkeit, auch bei einer Durchführung im Ausland. Der Schutzbrief sollte bei Reisen im Reisepass mitgeführt werden und hat zum Ziel die betroffenen Mädchen und Frauen vor einer Genitalverstümmelung bei Reisen in Ihre Herkunfstländer zu schützen.

Wenn Sie selbst Opfer von Genitalverstümmelung wurden oder davon bedroht sind, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

Freigabevermerk

02.10.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Infobereich